Die Logos erhalten

Die Logos

Um Organisatoren zu unterstützen, die sich zu einem nachhaltigen Ansatz verpflichten, vergibt das Ministerium für Umwelt, Klima und Biodiversität die Logos "Green Events" und "Mir engagéieren eis" an ökologisch verantwortliche Veranstaltungen.

Welche Veranstaltungen können die Logos erhalten?

Die Logos „Green Events“ und „Mir engagéieren eis“ können an jede Art von kulturellen, musikalischen, festlichen oder sportlichen Veranstaltungen vergeben werden, sei es ein Sportwettkampf, eine Messe, ein Weihnachtsmarkt oder ein Musikfestival.

Die Organisatoren der Veranstaltung – Vereine, Clubs, Verbände, Gemeinden, Naturparks, Tourismusbüros – beantragen das Logo 2 bis 3 Monate vor der Veranstaltung. Unternehmen haben keinen Anspruch auf das Logo „Mir engagieren eis”.

Veranstalter von Events, die ausschließlich zum MICE-/Business-Bereich gehören (z. B. Kongresse, Konferenzen, Messen), wenden sich bitte an Green Business Events.

© Marion Dessard / Œuvre Nationale de Secours Grande-Duchesse Charlotte

Müssen alle Kriterien der Checkliste erfüllt werden?

Um das Logo „Green Events“ zu erhalten, muss die Veranstaltung alle obligatorischen Kriterien der Checkliste erfüllen.

Das Logo „Mir engagéieren eis“ wird vergeben​, wenn mindestens die Hälfte aller Kriterien (obligatorisch und optional) von der Veranstaltung erfüllt werden.

Gibt es eine finanzielle Unterstützung?

Beim Erhalt des "Green Events"-Logos können alle Organisatoren, mit Ausnahme von Unternehmen, einen Zuschuss beim Ministerium für Umwelt, Klima und Biodiversität beantragen.

Fragen Sie nach dem Event das Zuschuss-Formular bei Ihrem Berater an. Schicken Sie das ausgefüllte Formular an die darin angegebene (E-Mail-)Adresse.

Änderung der Zuschüsse

Seit dem 1. Oktober 2024 kann jeder Veranstalter noch einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 1.500 € für eine Veranstaltung erhalten, die nach dem 1. Oktober 2024 stattfindet. Dieser einmalige Zuschuss steht bis Ende 2028 zur Verfügung.

Die Green-Events-Zertifizierung sowie die kostenlose Beratung werden beibehalten. Wenden Sie sich an die Berater – sie helfen Ihnen gerne dabei, Ihre Veranstaltung nachhaltig zu gestalten!

Wie erhält man die Logos?

1. Kontaktaufnahme

Organisatoren, die das Logo „Green Events“ für ihre Veranstaltung erhalten möchten, sollen sich 2 Monate im voraus an die Berater der Ëmweltberodung Lëtzebuerg asbl oder der SuperDrecksKëscht wenden.

SuperDrecksKëscht

Romaine Stracks
Tél. 48 82 16 238
GSM: 621 19 18 64
romaine.stracks@sdk.lu

Christophe Albrecht
GSM: 621 81 99 68
christophe.albrecht@sdk.lu

Ëmweltberodung Lëtzebuerg asbl 

Laura Lucius
GSM: 661 75 36 03
info@ebl.lu


Sophie Thinnes
GSM: 661 75 36 01
info@ebl.lu

2. Individuelle Beratung

Die Organisatoren profitieren dann von einer individuellen Hilfestellung durch die Berater der Ëmweltberodung Lëtzebuerg asbl und der SuperDrecksKëscht. Die Berater helfen den Veranstalter, das Logo zu erhalten und ihre Veranstaltung umweltfreundlicher zu gestalten.

3. Bewertung der „Green Events“-Checkliste

Die „Green Events“-Checkliste legt die Mindestkriterien für die Erlangung des Logos „Green Events” fest. Vor der Veranstaltung schickt der Veranstalter die Checkliste und die notwendigen Unterlagen an die Berater, die die Checkliste bewerten.

4. Erhalt des „Green Events“-Logos

Sind die Bedingungen für die Vergabe des Logos erfüllt, unterzeichnet der Organisator die Logo-Verpflichtungserklärung und erhält für diese bestimmte Veranstaltung das Logo „Green Events“ oder „Mir engagéieren eis”. Ab dem Zeitpunkt kann das Logo in Publikationen (Website, Flyer, soziale Netzwerke) verwendet werden und die Veranstaltung wird auf greenevents.lu veröffentlicht.

5. Feedback nach der Veranstaltung

Nach der Veranstaltung füllt der Organisator einen kurzen Feedback-Fragebogen aus und sendet ihn an die Berater.

Werden die „Green Events“-
Veranstaltungen kontrolliert?

@ NSL-Bëschtrail © Guy Mathey

Ja, das Ministerium für Umwelt, Klima und Biodiversität sowie die Ëmweltberodung Lëtzbuerg asbl und die SuperDrecksKëscht behalten sich das Recht vor, die Veranstaltung zu besuchen, um die Einhaltung der Verpflichtungserklärung zu überprüfen.